AGB

1. ALLGEMEINES

a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden Mietbedingungen genannt) gelten für alle vom Studio Golden durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesondere jedwede Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.

b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios durch den Mieter.

c) Vertragliche Abrede zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Mietbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Studio Golden.

d) Die Mietbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Studio Golden.

2. MIETE
a) Die vereinbarte Raummiete sowie die Kosten pro Verlängerungsstunde richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

b) Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Studio Golden nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine Verlängerung der Nutzung ist nach Rücksprache möglich, falls das Studio im Anschluss nicht bereits belegt ist. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

c) Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – jede spätere Stornierung wird mit 50% berechnet, bei einer Absage ab 24 Stunden vor dem Termin sind 100% der Mietgebühr fällig.

d) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

e) Wasser und Kaffee sind jeweils im Mietpreis inklusive. Weitere Getränke und Snacks kosten 2 Euro zzgl. MwSt das Stück und werden gesondert berechnet und auf der Rechnung aufgeführt. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie z.B. Catering können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Der Mietpreis ist vor Ort per EC- bzw. Kreditkarte oder per Paypal zu bezahlen. Barzahlungen sind nicht möglich.
b) Auf Wunsch kann eine Rechnung ausgestellt werden, die im Nachgang per Email versendet wird.
c) Zusatzleistungen werden gesondert aufgeführt und zusammen mit der Miete abgerechnet.

4. NUTZUNGEN

a) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume sorgfältig zu behandeln und ohne Ansprache nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten ist untersagt.

c) Das Studio Golden ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studio Golden nicht mehr vereinbar sind.

5. ZUSTAND DES STUDIOS

a) Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.

b) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, behält sich das Studio Golden vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 70 Euro zzgl. MwSt zu berechnen. Sollte aufgrund der Verschmutzung ein Mietausfall in einer Folgebuchung entstehen, würde auch das dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Alle vom Studio Golden vermieteten Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Studio Golden.

b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.

7. HAFTUNG

a) Für die vom Mieter in das Studio Golden eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt das Studio Golden keine Haftung.

b) Der Mieter haftet gegenüber dem Studio Golden für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B Mietausfall). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

c) Das Studio Golden haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.